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Mitarbeitergespräche führen:
Was du wissen solltest

Das jährliche Mitarbeitergespräch ist für Mitarbeiter und deren Vorgesetzte oft kein herbeigesehnter Termin. So sollte es allerdings nicht sein, denn wenn Mitarbeitergespräche richtig eingesetzt werden, können sie sowohl für Mitarbeitende als auch für Vorgesetzte eine echte Bereicherung darstellen. In einem Mitarbeitergespräch wird evaluiert, welche Ziele erreicht wurden, wie der Mitarbeiter sich und seine Leistungen einschätzt und was in der Zusammenarbeit und auch in der beruflichen Entwicklung verbessert werden kann. Außerdem sind solche Gespräche eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen und konstruktive Kritik zu üben.

Das jährliche Mitarbeitergespräch ist für Mitarbeiter und deren Vorgesetzte oft kein herbeigesehnter Termin. So sollte es allerdings nicht sein, denn wenn Mitarbeitergespräche richtig eingesetzt werden, können sie sowohl für Mitarbeitende als auch für Vorgesetzte eine echte Bereicherung darstellen. In einem Mitarbeitergespräch wird evaluiert, welche Ziele erreicht wurden, wie der Mitarbeiter sich und seine Leistungen einschätzt und was in der Zusammenarbeit und auch in der beruflichen Entwicklung verbessert werden kann. Außerdem sind solche Gespräche eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen und konstruktive Kritik zu üben.

Man unterscheidet unter anderem zwischen:

  • Jahresgesprächen
  • Probezeitgesprächen
  • Zielvereinbarungsgesprächen basierend auf dem „Management by Objectives“-Ansatz
  • Beurteilungsgesprächen
  • Entwicklungsgesprächen und
  • Anlassgesprächen bei Konflikten

Sinnvoll ist es, ein Mitarbeitergespräch in 3 Abschnitte zu gliedern.

  1. Zuerst geht es um eine Ist-Analyse und das entsprechende Feedback.
  2. Im Anschluss daran stehen Planung von Veränderungen und die Formulierung von Zielen am Programm.
  3. Abschließend dreht sich alles um die zukünftige Entwicklung und die beruflichen Perspektiven. Hier besteht die Möglichkeit, auch persönliche Wünsche nach Weiterbildungen oder Schulungen anzusprechen.

Was kann ein regelmäßiges Mitarbeitergespräch bewirken?

Ein regelmäßiges – und vor allem gut vorbereitetes Mitarbeitergespräch – kann für Mitarbeiter und deren Führungskräfte äußerst hilfreich sein. Es ist sinnvoll, den Mitarbeitern die Fragen schon einige Zeit vor dem Gespräch mitzuteilen. So haben beide Parteien die Möglichkeit, mit einer optimalen Vorbereitung in das Gespräch zu starten. Mitarbeitergespräche sollten immer respektvoll und auf Augenhöhe stattfinden. Das ermöglicht den Mitarbeitenden, sich zu entspannen, offen zu sprechen und gibt ihnen die nötige Sicherheit, um ohne Angst Kritik zu äußern. Dies stärkt auch das Vertrauen in eine Führungskraft – man weiß, dass man sich an den Chef wenden kann, egal was passiert.

Wie heißt es so schön: Ein zufriedener Mitarbeiter ist auch ein guter Mitarbeiter. In einem Mitarbeitergespräch kann eruiert werden, ob dieser möglicherweise andere Erwartungen an seine Stelle hat, oder sich innerhalb der Firma verändern und weiterentwickeln möchte. So erhalten Sie einen wertvollen Überblick darüber, welche Interessen und Wünsche nach Veränderung Ihr Personal hat.

Auch für die Weiterentwicklung der Unternehmenskultur können Mitarbeitergespräche ein praktisches Tool darstellen. Fragen wie: „Was fehlt Ihnen im Unternehmen am meisten?“, geben Aufschluss darüber, wo Defizite vorhanden sind und wie diese im Sinne der Arbeitnehmer behoben werden können. Denn das Herzstück eines Unternehmens bilden seine Mitarbeiter. Diese stehen an vorderster Front und können wertvollen Input in Bereichen liefern, die Führungskräfte oft gar nicht auf dem Radar haben.

DSGVO und Mitarbeitergespräch: Aufbewahrung und Löschkonzept

Wenn es um die DSGVO geht, wandern die Gedanken meist zu den Kundendaten. Aber auch Mitarbeiterdaten unterliegen der datenschutzkonformen Verarbeitung. Gerade bei Mitarbeitern, die schon lange im Unternehmen tätig sind, sammelt sich oft ein großer Personalakt an. Hierbei handelt es sich natürlich um hochsensible Daten, deren Schutz höchste Priorität hat. Sie als Unternehmer sind auskunftspflichtig, ob und wie diese Mitarbeiterdaten verwendet werden.

Für die Verarbeitung von Daten aus einem Mitarbeitergespräch brauchen Sie im Sinne der DSGVO keine zusätzliche Einwilligungserklärung, da diese Daten für die Durchführung vertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Die DSGVO sieht allerdings eine gesetzliche Verpflichtung zum Löschen personenbezogener Daten vor, sobald diese nicht mehr für ihren ursprünglichen Nutzen erforderlich sind und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Löschung entgegensteht. Daher ist ein DSGVO-konformes Löschkonzept sehr wichtig. Hier können Aufbewahrungsfristen und Archivierungsregeln definiert werden, um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf zu gewährleisten.